Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Unternehmen Blackbox 51 GmbH ist auf die Umsetzung von qualitativen IT-Netzwerk-Lösungen und Dienstleistungen spezialisiert. Basis dieser Dienstleistungen sind verschiedene Produkte namhafter Firmen und Partner.
AttachGuard ist eine eigens entwickelte Dienstleistung und ein Produkt der Blackbox 51 GmbH.
Anwendung und Vertragsabschluss
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bereiche der Blackbox 51 GmbH. Beim beidseitigen schriftlichen oder mündlichen Einverständnis zwischen der Blackbox 51 GmbH und des Kunden können Änderungen vorgenommen werden. Offerten der Blackbox 51 GmbH sind maximal 30 Kalendertage verbindlich, ausser es ist etwas anderes angegeben. Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Annahmeerklärung zustande. Erfolgt eine Stornierung durch den Auftraggeber nach Zusage, ist die Blackbox 51 GmbH berechtigt 20% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
Leistungen und Preise
Die Blackbox 51 GmbH kann ihre Leistungen gegenüber dem Kunden selbst oder durch Dritte erbringen. Die Blackbox 51 GmbH installiert, konfiguriert die Informatiklösung und/oder Dienstleistung für den Kunden, übernimmt jedoch im Normalfall und falls nichts Anderes erwähnt ist, nicht die Verwaltung. Support- und Beratungsaufwände werden zusätzlich verrechnet. Alle Preise verstehen sich, wenn keine andere Angabe vorhanden ist, exkl. 7.7% MWST.
Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung des geschuldeten Betrages innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug von Skonto im Voraus. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, erhält er die 1. Mahnung inklusive einer Mahngebühr in Höhe von CHF 10.00. Sollte der Kunde auch die 1. Mahnung nicht innert Frist begleichen wird eine 2. Mahnung inklusive einer Mahngebühr in Höhe von CHF 25.00 verschickt. Der Kunde verpflichtet sich, falls Mahngebühren entstehen, diese zu begleichen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten bei nicht bezahlen der Rechnung nach der zweiten Mahnung an unseren Inkasso-Partner übergeben wird. Die Unkosten für Mahnungen oder Inkasso-Massnahmen werden dem Kunden belastet.
Gewährleistung
Der Kunde ist sich bewusst und damit einverstanden, dass die Erreichbarkeit vom Telefon- und/oder E-Mail-Support nicht garantiert werden kann. Die Angabe der Einrichtungs- bzw. Projektdauer ist ein Richtwert. Unabhängig von der Verfügbarkeit der Informatiklösung können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Rückvergütungen, unabhängig ob es sich dabei um Projektleistungen oder um Supportaufwände handelt, werden nicht gewährt. Allfällige angegebene Reaktionszeiten sind als Richtwert anzusehen, wobei es sich vom Richtwert auf eine unbestimmte Zeit verlängern kann.
Haftung
Der Kunde sorgt dafür, dass die von der Blackbox 51 GmbH erbrachten Dienstleistungen und umgesetzten Informatiklösungen gesetzes- und vertragskonform genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, ist der Kunde für die Einspielung von Sicherheitsupdates zuständig. Die Blackbox 51 GmbH haftet nicht für Schäden welche durch die Informatiklösung entstanden sind, unabhängig ob der Geschädigte ein Dritter oder der Kunde selbst ist. Die Blackbox 51 GmbH haftet auch nicht für die Informatiklösung des Kunden und seine angebotenen Produkte oder Dienstleistungen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die geltenden Gesetze gegen die Verbreitung von rechts- und sittenwidrigen sowie jugendgefährdenden Inhalten (wie beispielsweise rassistische oder pornografische Inhalte) und zum Schutz des Urheberrechts zu beachten. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Dienste der Blackbox 51 GmbH zur Schädigung oder Belästigung Dritter, insbesondere durch Verbreitung von Viren oder das unverlangte Zusenden von Massenmails (Spam) zu nutzen.
Wird die Blackbox 51 GmbH von einer zuständigen Behörde wegen rechtswidriger Nutzung der Dienstleistung angezeigt, ist die Blackbox 51 GmbH berechtigt den zuständigen Behörden die Daten des Kunden bekannt zu geben. Ist durch eine Behörde Anzeige wegen rechtswidriger Nutzung gestellt worden und ist die rechtswidrige Nutzung offensichtlich oder besteht erheblicher Verdacht, insbesondere aufgrund von Hinweisen Dritter, so ist die Blackbox 51 GmbH zudem berechtigt die Erbringung ihrer vertragsgemässen Leistung zu unterbrechen, die Dienstleistung für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos aufzulösen. Der Kunde ist bei einer Auftragserteilung einverstanden, dass die Blackbox 51 GmbH ohne mündliche oder schriftliche Rückfrage die Informatiklösung oder den Kunden als Referenz öffentlich nennen darf.
Datenschutz und Datensicherheit
Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, sämtliche unternehmerischen Geheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erhalten, absolut vertraulich zu behandeln. Die Blackbox 51 GmbH sichert dem Kunden zu, ihre Mitarbeiter und zur Vertragserfüllung beigezogenen Personen diese Geheimhaltung zu überbinden. Diese Bestimmung gilt auch nach der Beendigung des Vertrages und endet erst mit dem allgemeinen Bekanntwerden der betreffenden Informationen und Daten. Die Blackbox 51 GmbH verpflichtet sich, die anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Der Kunde ist für die Ergreifung der für die Datensicherheit erforderlichen Massnahmen (Geheimhaltung Benutzer ID und Passwort, Virenschutz, Firewall, Backup etc.) in seinem Verantwortungsbereich selber verantwortlich. Die Blackbox 51 GmbH ist nicht verpflichtet, von sich aus darüberhinausgehende Datensicherungsmassnahmen durchzuführen.
Kündigung
Sowohl die Blackbox 51 GmbH als auch der Kunde können jeweils per Ende Monat bzw. per Auslauf des Service-Level-Agreement oder eines Abonnements (Normale Vertragsdauer von 12 Monaten ab Vertragsbeginn) die Dienstleistungen ohne Bekanntgabe von Gründen kündigen. Auf Wunsch erhält der Kunde ein Full-Backup (Daten) gegen Übernahme der entstehenden Aufwände.
Schlussbestimmungen
Sollten Teile des Vertragswerkes nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest des Vertrages weiter. Die Vertragspartner werden dann das Vertragswerk so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird. Dieser Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners auf Dritte übertragen werden. Wird in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Schriftlichkeit verlangt, dann kann diese sowohl durch Briefpost als auch durch E-Mail erfüllt werden, sofern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in der Individualvereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Die Blackbox 51 GmbH behält sich Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vor. Diese werden dem Kunden auf der Webseite oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Wochenfrist als genehmigt.
St. Gallen gilt als zuständiger Gerichtsort. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gültig per 1. Mai 2023